|
Verordnungen: Politik + Steuern
|
|
|
Leider zählt unsere
Rasse nach wie vor in einigen Bundesländern als angeblich gefährlicher
Hund. Dieses Unrecht haben wir uns nicht gefallen lassen und in unserem Bundesland Schleswig-Holstein
mit Hilfe unseres Anwaltes Graf Kerssenbrock und seines Spitzen-Teams auch
die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen. Wir werden weiter
arbeiten..
|
|
Edo und RA Graf Kerssenbrock,
der nun noch mehr davon
überzeugt ist, dass Rasselisten unsinnig sind. Im Sinne der Hunde
sind wir ein eingespieltes Team und haben neben der Klage in Schleswig-Holstein
nun auch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Recht bekommen...
An dieser Stelle ein
herzliches Dankeschön an das ganze Team, welches sich mit uns durch
die Klagen boxt....
Download:
Halterstatistik der Rasse Fila
Brasileiro
von Carl Cosack und Silke Wegner
|
Kerssenbrock
Der beste Freund des Hundes
Auch ein Starker braucht
mal Hilfe. Edo, 6, und seine Artgenossen hatten sich dagegen zu wehren, dass
ihnen ein schlechter Ruf angehängt wurde. Von Haus aus aggressiv seien
sie und als Fila Brasileiros von Amts wegen eine Gefahr für Menschen.
Eine hundsgemeine Einstufung, fanden Edos Halter, Susanne
und Dieter Bielefeldt, und zogen vor Gericht. Der Kieler Anwalt Dr. Trutz
Graf Kerssenbrock, bundesweit bekannt aus dem Untersuchungsausschuss zur
Aufklärung der Barschel-Affäre, nahm sich des Falles an.
|
|
Das
Rechtsproblem: Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hatte, wie andere
deutsche Landesregierungen auch, nach einer Reihe von Beißattacken,
eine Liste gefährlicher Hunderassen aufgestellt und ihr Gesetzeskraft
verliehen. "Rasselisten sind unsinnig", sagt dagegen Graf Kerssenbrock,
"es gibt nur aggressive Individuen. Die Tiere sind nicht genetisch auf Aggression
disponiert, gefährlich werden sie meist erst durch unverantwortliche
Halter, die Agriffslust anerziehen." Diese Auffassung wird geteilt von der
Mehrzahl der Wissenschaftler, darunter auch Dr. Dorit Feddersen-Petersen
vom Kieler Institut für Haustierkunde, die einen Ruf als "Päpstin"
der Hundeforscher hat.
Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig, das die Causa in erster Instanz
zu verhandeln hatte, gab den Klägern recht: Rasselisten können
die Rechte von Züchtern und Haltern verletzen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zog das Land Schleswig-Holstein
vors Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig - Normenkontrollklage. Doch auch
die oberste Instanz folgte Graf Kerssenbrocks Argumenten und wies das Land
ab. Die kleine Konsequenz höchstrichterlicher Urteile: Edo darf weiter
als Deckrüde wirken und seine - friedfertigen - Gene ungehindert weitervererben.
Der 75-Kilo-Brocken Edo scheint zu wissen, welch rosige Zukunft das juristische
Schwergewicht Kerssenbrock ihm bereitet hat. Der Hund und sein Beschützer
sind offensichtlich Freunde geworden, wie man auf den beiden Fotos sieht.
|
|
|